Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.04.2022

§ 1. Geltungsbereich

1.1   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und DEEP WHITE BLACK. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt DEEP WHITE BLACK nicht an, es sei denn, DEEP WHITE BLACK hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2   Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB sowie Zusicherungen jeglicher Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen.

1.3   Diese AGB gelten bis zur Herausgabe neuer AGB durch DEEP WHITE BLACK auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle zwischen den Parteien, selbst wenn diese ohne Hinweis auf diese AGB zustande kommen.

 

§ 2. Vertragsschluss

2.1   Die Vertragssprache ist Deutsch

2.2   Die Angebote von DEEP WHITE BLACK sind freibleibend und unverbindlich. Bei Bestellungen über den Online-Shop gibt der Kunde durch Anklicken des Bestellbuttons ein verbindliches Angebot zu den im Warenkorb befindlichen Waren ab. Verträge über Bestellungen des Kunden kommen jedenfalls erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder erfolgter Warenlieferung bzw. Erbringung der beauftragten Dienstleistung durch DEEP WHITE BLACK zustande. Bei Bestellungen ist der Kunde sieben Tage ab Zugang der Bestellung bei DEEP WHITE BLACK gebunden. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2.3   Ist der Kunde Unternehmer und weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, so hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber binnen sieben Kalendertagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung, schriftlich zu widersprechen. Andernfalls kommt der Vertrag zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zustande.

2.4   Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für DEEP WHITE BLACK nicht verbindlich und geben dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz. Produkte in Größen, die nicht in den aktuellen Preislisten angeführt sind, können nur als Sonderanfertigung bestellt werden (vgl. 4.4).

2.5   Die in den Katalogen, Prospekten und anderen Unterlagen oder auf der Website von DEEP WHITE BLACK angegebenen Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und dergleichen sind nur annähernd angegeben und unter Vorbehalt, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Qualität oder auf rechtlichen Vorgaben (insbesondere des Gesetzes und der Rechtsprechung) zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen dem Kunden zumutbar sind.

2.6   Bei beauftragten Dienstleistungen wird DEEP WHITE BLACK den Kunden warnen, wenn DEEP WHITE BLACK erkennt, dass die Dienstleistung nicht erfolgreich erbracht werden kann. Besteht der Kunde trotz dieser Warnung auf eine Ausführung der Dienstleistung, hat er unabhängig vom Erfolg das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Der Kunde wird DEEP WHITE BLACK sämtliche Informationen erteilen, die zur Ausführung der Dienstleistung erforderlich sind. Kann DEEP WHITE BLACK die Dienstleistung wegen fehlender notwendiger Mitwirkung des Kunden nicht erbringen, so wird DEEP WHITE BLACK dem Kunden eine angemessene Frist zur Mitwirkung setzen. Lässt der Kunde diese Frist verstreichen, so wird DEEP WHITE BLACK von seiner Verpflichtung frei und der Kunde hat das volle vereinbarte Entgelt zu begleichen. Dabei lässt sich DEEP WHITE BLACK bei Kunden, die Verbraucher sind, anrechnen, was sich DEEP WHITE BLACK wegen Unterbleibens der Leistung erspart hat (§ 1168 Abs 1 zweiter Satz ABGB). Kunden, die Unternehmer sind, haben in solchen Fällen jedenfalls das volle Entgelt ohne eine derartige Anrechnung zu bezahlen.

 

§ 3 Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang

3.1   Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, gilt die Ware als „ab Werk“ (EXW) verkauft. DEEP WHITE BLACK stellt die Ware nach ihrer freien Wahl an der Zentrale A-6921 Kennelbach oder verbundenen Gesellschaften zur Verfügung bzw liefert ab den genannten Orten. Teillieferungen und Teilleistungen durch DEEP WHITE BLACK sind zulässig, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Es gelten die INCOTERMS 2010.

3.2   Wird eine Abholung der Ware vereinbart und wird die Ware vom Kunden nicht spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, geht die Gefahr auf den Kunden mit Ablauf der vereinbarten Abholfrist bzw des Abholtermins über.

3.3   Sofern DEEP WHITE BLACK die Versendung übernimmt, erfolgt dies im Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht auf den Kunden über, spätestens sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk von DEEP WHITE BLACK verlassen hat; dies gilt selbst dann, wenn DEEP WHITE BLACK nach der Vereinbarung die Transportkosten trägt. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr jedoch erst mit Ablieferung an den Kunden bzw einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten über (§ 7b KSchG).

3.4   Von DEEP WHITE BLACK angegebene Lieferfristen sowie Fristen zur Erbringung beauftragter Dienstleistungen sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit eines Liefertermins bzw einer Frist ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Ein verbindlicher Liefertermin bzw eine Frist ist eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig unser Werk verlassen hat bzw die Dienstleistung rechtzeitig erbracht wurde oder bei Selbstabholung Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

3.5   Ist die Einhaltung einer verbindlichen Lieferfrist bzw Frist zur Erbringung einer Dienstleistung infolge von DEEP WHITE BLACK nicht beherrschbarer bzw zu vertretender Umstände, insbesondere bei Betriebsstörungen, Streiks, öffentlichen Unruhen, Aussperrungen, ganzer oder teilweiser Stilllegung des Lieferwerks, im Kriegsfall, im Fall behördlicher Verfügung oder in Fällen höherer Gewalt durch DEEP WHITE BLACK oder deren Zulieferanten nicht möglich, verlängert sich eine verbindliche (Liefer-)Frist ohne weiteres für die Dauer der Störung und der Beseitigung der betrieblichen Folgewirkungen. Solche Ereignisse, sofern sie länger als drei Monate andauern, berechtigen beide Parteien, wegen des noch nicht erfüllten Teils ohne Schadenersatzverpflichtung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

3.6   Ist für die Lieferung bzw Dienstleistung durch DEEP WHITE BLACK eine bestimmte Zeit oder eine bestimmte Frist vereinbart, so tritt bei Überschreiten des Termins bzw der Frist Verzug erst nach erfolgter Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von in der Regel mindestens zwei Wochen ein. Zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatz ist der Kunde erst nach Eintritt des Verzugs und nach fruchtlosem Ablauf einer DEEP WHITE BLACK gesetzten, weiteren angemessenen Nachfrist berechtigt.

3.7   Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wurde, beginnt die (Liefer-)Frist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:

Datum der Auftragsbestätigung.

Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen, insbesondere der Bezahlung der Ware bzw Dienstleistung.

Datum, an dem DEEP WHITE BLACK eine vor Lieferung der Ware bzw Erbringung der Dienstleistung zu leistende Anzahlung erhält und/oder ein zu erstellendes Akkreditiv eröffnet ist.

3.8   Warenlieferungen und Erbringung von Dienstleistungen an Kunden und/oder Lieferorte außerhalb der Europäischen Union erfolgen nur aufgrund gesonderter, vorheriger, schriftlicher Vereinbarung.

 

§ 4 Preise

4.1   Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website www.deepwhiteblack.com angegebenen Preise.

4.2   Die auf der Website www.deepwhiteblack.com angegebenen Preise sind Bruttoverkaufspreise. Der angegebene Preis enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf den Rechnungen, die dem Kunden zugesandt werden, gesondert ausgewiesen.

4.3  Die Versandkosten werden während des Bestellvorgangs angegeben.

4.4   Für Unternehmer wird die Höhe der Preise in der jeweils gültigen Preisliste von DEEP WHITE BLACK ausgewiesen. Alle Preise sind bis zum Tag des Vertragsabschlusses (§ 2.1) freibleibend und gelten netto ab der von DEEP WHITE BLACK genannten Lade- bzw. Versandstelle. Nicht in den Preisangaben enthalten sind insbesondere Zoll, Fracht, Versandverpackung, Transportversicherung usw., welche zusätzlich verrechnet werden. Die Umsatzsteuer wird nach den gesetzlichen Vorschriften zum jeweils gültigen Satz gesondert berechnet und ausgewiesen.

4.5   Ist der Kunde Unternehmer, so berechtigen Änderungen der Produzentenpreise/Werkspreise/Listenpreise der Lieferanten von DEEP WHITE BLACK,  DEEP WHITE BLACK zu entsprechender Änderung der Preise auch nach Vertragsabschluss bzw. Bestellung. Soweit die vereinbarte Lieferfrist länger als einen Monat ab Vertragsabschluss beträgt, ist DEEP WHITE BLACK berechtigt, die Preise nach der am Tag der Lieferung geltenden Preisliste von DEEP WHITE BLACK zu berechnen.

4.6   DEEP WHITE BLACK behält sich insbesondere auch in ständigen Geschäftsbeziehungen vor, die Annahme von Kundenbestellungen und Erbringung von Dienstleistungen von Mindestauftragswerten abhängig zu machen bzw. Kleinmengenzuschläge zu verrechnen.

4.7   Allenfalls vereinbarte Sonderleistungen, wie zB die Anbringung von Werbemitteln des Kunden oder Sonderverpackungen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Für Sonderanfertigungen (vgl. oben 2.3) wird ein Preisaufschlag verrechnet. Aus produktionstechnischen Gründen sind bei Sonderanfertigungen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % möglich. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweilige, in vorgenannten Rahmen befindliche tatsächliche Fertigungsmenge abzunehmen.

 

§ 5 Zahlung und Verzug

5.1   Bei Zahlungen auf der Website www.deepwhiteblack.com hat der Kunde die Möglichkeit, den Kaufpreis per Kreditkarte (Visa, Mastercard, Amex), über das Zahlungssystem „PayPal“ oder per Direktzahlung (Klarna) zu bezahlen. Der Kunde wählt die gewünschte Zahlungsmethode während des Bestellvorgangs aus.

5.2   Bei der Zahlung per Kreditkarte werden die Finanzdaten für Kreditkartentransaktionen (Kartennummer, Ablaufdatum usw.) automatisch über ein verschlüsseltes Protokoll an den Zahlungsanbieter Stripe übertragen, ohne dass DEEP WHITE BLACK oder Dritte in irgendeiner Form Zugriff darauf haben. Diese Informationen werden nur für Zahlungen, Rückerstattungen oder Rücksendungen verwendet.

5.3   Die Zahlung über PayPal erfolgt über die PayPal-Homepage (www.paypal.de). PayPal ist ein Zahlungsdienst von PayPal (Europe) S.a.r.l. & Cie. S.C.A. Kunden, die mit PayPal bezahlen möchten, benötigen ein PayPal-Konto.

5.4   Das Kreditkartenkonto wird belastet, wenn die Bestellung abgeschlossen ist. Die Zahlung über PayPal wird ebenfalls nach Abschluss der Bestellung abgebucht.

5.5   Die Rechnungsstellung erfolgt mit dem Tage der Auftragsbestätigung bzw mit Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung. Die vereinbarten Zahlungen sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung bar und sofort nach Rechnungserhalt, spätestens binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug per Vorkasse zu bezahlen. DEEP WHITE BLACK ist berechtigt, Lieferungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen (Vorauskassa).

5.6   Zahlungen erfolgen rechtzeitig, wenn diese DEEP WHITE BLACK zum Fälligkeitstermin bzw am letzten Tag der Zahlungsfrist bar geleistet oder auf deren Konto unwiderruflich und kostenfrei gutgeschrieben sind.

5.7   Der Kunde gerät mit Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist automatisch und ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Ist der Kunde auch nur mit einer Zahlung in Verzug, ist DEEP WHITE BLACK berechtigt,

Mahngebühren in der Höhe von EUR 40,00 netto für jede (eigene) Mahnung zu verrechnen,

sämtliche anfallenden Kosten für Betreibungsschritte durch Dritte (Rechtsanwaltskosten bzw Kosten von Inkassobüros) nach den gesetzlichen Regelungen zu verrechnen,

Zahlungen zuerst zur Abdeckung angefallener Verzugszinsen, hiernach zur Abdeckung aufgelaufener Kosten und sodann auf die älteste Schuld anzurechnen (allfällige Zahlungswidmungen des Kunden werden hiermit als unbeachtlich vereinbart),

unbeschadet des Rechts der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (dieser Zinssatz ist entsprechend höher anzusetzen, wenn DEEP WHITE BLACK selbst eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist),

eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, wobei der Zeitraum des Zahlungsverzugs jedenfalls eine angemessene Verlängerungsfrist ist (diese Bestimmung gilt für Fälle, in welchen die Lieferfrist aufgrund einer diesbezüglichen Vereinbarung bereits vor vollständigem Zahlungseingang begonnen hätte, zum grundsätzlichen Beginn der Lieferfrist vgl § 3.7),

weitere Lieferungen zurückzuhalten,

bei vereinbarter Zahlung in mehreren Kaufpreisraten den gesamten noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust),

bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und allfällige Ersatzansprüche geltend zu machen.

5.8   DEEP WHITE BLACK steht es frei, den Kunden mit allen aufgewendeten Kosten, die im Zusammenhang mit der offenen Verbindlichkeit entstehen, zu belasten.

5.9    Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche ist nur mit von DEEP WHITE BLACK anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden zulässig.

 

§ 6 Gewährleistung

6.1   Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind.

6.2   Kunden, die Unternehmer sind, haben die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen. Erkennbare Mängel sind DEEP WHITE BLACK unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die dabei auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können oder die sich erst später zeigen, sind DEEP WHITE BLACK unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Das Risiko des Zugangs der Mängelrüge trägt der Kunde. Kommt der Kunde den Untersuchungs- und Mitteilungsobliegenheiten nach diesem Absatz nicht zeitgerecht nach, gilt die Ware als genehmigt und der Kunde kann keine Ansprüche wegen des Mangels mehr geltend machen (insbesondere nicht aus Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtum). § 377 Abs 5 UGB bleibt unberührt.

6.3   Liegt ein Mangel vor, so ist DEEP WHITE BLACK zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt. Das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung steht DEEP WHITE BLACK zu. Das Recht von DEEP WHITE BLACK, die Nachbesserung bzw Ersatzlieferung bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen (vgl zB § 932 Abs 4 ABGB) zu verweigern, bleibt unberührt.

6.4   Der Kunde ist berechtigt, nach seiner Wahl den Vertrag aufzulösen (Wandlung), sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, insbesondere unmöglich ist, oder diese DEEP WHITE BLACK in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt, von DEEP WHITE BLACK verweigert oder von DEEP WHITE BLACK schuldhaft verzögert wird. Zur Vornahme der Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde DEEP WHITE BLACK die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.

6.5   DEEP WHITE BLACK kann vom Kunden verlangen, dass die mangelhafte Ware auf Kosten von DEEP WHITE BLACK an eine von DEEP WHITE BLACK genannte Adresse geschickt wird, oder – nach Wahl von DEEP WHITE BLACK –, dass der Kunde die Ware bereithält und DEEP WHITE BLACK oder ein von DEEP WHITE BLACK beauftragter Dritter die Mangelbeseitigung oder den Austausch direkt beim Kunden vornimmt.

6.6   Für unwesentliche Mängel besteht kein Gewährleistungsanspruch. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der restlichen Lieferung.

6.7   Normaler Verschleiß bzw gewöhnliche Abnutzung der Ware begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Auf die Pflege- und Reinigungshinweise, die der Ware beigefügt sind, wird ausdrücklich hingewiesen. Bei davon abweichender Reinigung und/oder Pflege sowie eigenmächtigen Änderungen an Produkten durch den Kunden oder Dritte übernimmt DEEP WHITE BLACK keinerlei Gewährleistung oder Haftung.

6.8   DEEP WHITE BLACK kann die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten nicht in dem Umfang erfüllt hat, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Lieferung entspricht, wenn der mangelfreie Teil oder die Waren für sich genommen für den Kunden von Interesse ist/sind (zB bei selbständiger Verwendbarkeit).

6.9   DEEP WHITE BLACK übernimmt keine Gewähr für die Erfüllung besonderer Vorschriften im Bestimmungsland.

 

§ 7 Haftung, Schadenersatz

7.1   DEEP WHITE BLACK haftet – soweit in diesen AGB nicht anders geregelt – nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

7.2   Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit werden einvernehmlich ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren Ersatzansprüche in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Gegenüber Unternehmern gilt auch ein Haftungsausschluss für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere bei etwa verspäteter oder mangelhafter Lieferung oder bei Nichtlieferung. Das Recht des Kunden auf Gewährleistung bleibt nach Maßgabe des § 6 unberührt.

7.3   Soweit die Haftung von DEEP WHITE BLACK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DEEP WHITE BLACK.

7.4   Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. DEEP WHITE BLACK haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Shops noch für technische und elektronische Fehler während eines Bestellvorgangs, auf die DEEP WHITE BLACK keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

7.5   Wenn Links zu anderen Websites oder Quellen eingerichtet werden, ist DEEP WHITE BLACK nicht verantwortlich oder haftbar für die Verfügbarkeit dieser externen Websites oder Quellen. DEEP WHITE BLACK macht sich Inhalte, die auf solchen Websites oder Quellen zugänglich sind, nicht zu eigen und schließt jegliche Haftung oder Gewährleistung in Bezug auf diese aus, es sei denn, es besteht im Einzelfall positive Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Inhalte.

 

§ 8 Rücktritt bei Pflichtverletzung

8.1   Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht wegen einer von DEEP WHITE BLACK nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung dann nicht zu, wenn DEEP WHITE BLACK die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

8.2   Dies gilt nicht, wenn sich aus besonderen Vereinbarungen (zB Fixgeschäft) ein verschuldensunabhängiges Rücktrittsrecht des Kunden ergibt. Weiter gilt dies nicht bei einem Mangel der Ware; in diesem Fall gelten die Bestimmungen des § 6.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt und Verfall

9.1   Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DEEP WHITE BLACK. Der Eigentumsvorbehalt hat auch Gültigkeit gegenüber dem Spediteur, dem die Waren auf Wunsch des Kunden oder auf Veranlassung von DEEP WHITE BLACK übergeben werden.

9.2   Zum Weiterverkauf der Ware vor vollständiger Bezahlung ist der Kunde ausschließlich nach Einholung und nach Maßgabe einer schriftlichen Zustimmung von DEEP WHITE BLACK berechtigt. Die Befugnis zum Weiterverkauf entfällt automatisch, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Zu anderen als den vorgenannten Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Kunde bis zur gänzlichen Bezahlung nicht befugt. Eingriffe Dritter in das Eigentum von DEEP WHITE BLACK sowie eine Pfändung der Vorbehaltsware sind vom Kunden abzuwehren. Dieser ist verpflichtet, auf das Eigentum von DEEP WHITE BLACK hinzuweisen. Der Kunde hat DEEP WHITE BLACK hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.

9.3   DEEP WHITE BLACK ist berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird sowie bei Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der Kunde faktisch seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleichs an seine Gläubiger herantritt. Die Zurücknahme der Ware durch DEEP WHITE BLACK gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Auch bei Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware bleibt das Recht von DEEP WHITE BLACK, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bestehen.

 

§ 10 Geistiges Eigentum, Nachahmungsverbot

10.1   Der Kunde verpflichtet sich, die Ware von DEEP WHITE BLACK ausschließlich unter dem von DEEP WHITE BLACK vorgegebenen Namen und Markenzeichen zu vertreiben.

10.2   Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, von DEEP WHITE BLACK vertriebene Waren im Ganzen oder in Teilen nachzuahmen (zu vervielfältigen) und/oder Dritten Nachahmungen zugänglich zu machen, sei es in identischer oder abgeänderter Form. Diese Verpflichtung bzw dieses Nachahmungsverbot gilt in jedem Fall unabhängig davon, ob DEEP WHITE BLACK sich auf jeweilige gewerbliche Schutzrechte berufen kann.

10.3   Ohne ausdrückliche Zustimmung von DEEP WHITE BLACK darf der Kunde keine wie immer gearteten Veränderungen der Waren durchführen. Vertragswidrigen, unautorisierten Veränderungen kann DEEP WHITE BLACK insbesondere auch mit urheberrechtlichen Ansprüchen begegnen und/oder den Vertrag rückabwickeln und die Waren zurückholen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

10.4   Der Kunde verpflichtet sich, von DEEP WHITE BLACK stammende und/oder verwendete Texte, Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Fotografien, Kostenvoranschläge und sonstige Inhalte weder zu vervielfältigen noch Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit es sich nicht um von DEEP WHITE BLACK eindeutig zur allgemeinen Verbreitung bestimmte Materialien handelt (zB Werbekatalog). Diesbezüglich gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Verwendung von Mediadaten, abrufbar unter https://www.deepwhiteblack.com/nutzungsbedingungen.

 

§11 Datenschutz

11.1   Im Rahmen des Vertragsabschlusses speichert und verarbeitet DEEP WHITE BLACK den Vor- und Nachnamen bzw die Firma des Kunden, seine Anrede, seine Adresse (Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), die bestellten Waren/Dienstleistungen und den Kaufpreis sowie bei Kunden, die Unternehmer sind, die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (in der Folge kurz gemeinsam: „Daten“). Diese Daten werden – sofern keine darüber hinausgehende, ausdrückliche Zustimmung des Kunden vorliegt – lediglich zum Zweck der vertraglichen Abwicklung und der Übermittlung der bestellten Waren bzw Erbringung der beauftragten Dienstleistungen verarbeitet. Diese Daten werden gemäß Art 6 Abs 1 lit b Datenschutz-Grundverordnung (in der Folge kurz: „DSGVO“) rechtmäßig erhoben, da sie zur Erfüllung des Vertrags zwischen DEEP WHITE BLACK und dem Kunden erforderlich sind. Ohne Zurverfügungstellung dieser Daten kann daher keine Übermittlung der bestellten Waren bzw Erbringung der beauftragten Dienstleistungen erfolgen. Nach Durchführung der Bestellung und Ablauf der Gewährleistungsfrist werden die erhobenen Daten gelöscht, sofern kein anderer Rechtsgrund zur weiteren Verwendung (insbesondere ausdrückliche Zustimmung des Kunden, gesetzliche Aufbewahrungsfristen) vorliegt. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt ausschließlich an den vom Kunden selbst ausgewählten Zahlungsdienstleister und nur soweit, als dies zur Erfüllung dieses Vertrags unbedingt notwendig ist. Der konkrete Vertrag wird zum Zwecke der Durchführung der Bestellung gespeichert.

11.2   Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten DEEP WHITE BLACK von ihm erfasst hat (Art 15 DSGVO). Sollten die erfassten Daten unrichtig sein oder werden, kann der Kunde eine Berichtigung der Daten verlangen (Art 16 DSGVO). Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen kommt dem Kunden außerdem ein Recht auf Löschung (Art 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 f DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) zu. Eine deutsche Fassung der DSGVO finden Sie zu Ihrer Kenntnisnahme unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE

11.3   Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten können Sie sich gerne an den DEEP WHITE BLACK Datenschutzkoordinator mit folgenden Kontaktdaten wenden: info@deepwhiteblack.com

11.4   Sollte der Kunde der Ansicht sein, dass DEEP WHITE BLACK bei der Verarbeitung seiner Daten gegen rechtliche Bestimmungen verstößt, steht es ihm frei, Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde bzw bei der nationalen Aufsichtsbehörde seines Aufenthaltsstaates einzubringen.

 

§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand und sonstige Schlussbestimmungen

12.1   Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz von DEEP WHITE BLACK.

12.2   Auf das Vertragsverhältnis zwischen DEEP WHITE BLACK und dem Kunden findet das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss aller bi- und/oder multilateraler Abkommen betreffend den Kauf beweglicher Sachen, insbesondere unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge betreffend den internationalen Warenkauf (= „UN- Kaufrecht” / „CISG“ / „Wiener Kaufrechtsübereinkommen“), sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und Rom-I Anwendung. Ist der Kunde Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Österreichs, so finden trotz dieser Rechtswahl alle zwingenden Bestimmungen für Verbraucher, die die Rechtsordnung jenes Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Anwendung (Artikel 6 Rom-I-VO).

12.3   Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Wohnsitz oder geschäftlichen Hauptsitz außerhalb Österreichs hat, ausschließlich das Gericht am Sitz von DEEP WHITE BLACK zuständig. DEEP WHITE BLACK ist aber auch berechtigt, jeden anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu wählen.

12.4   Ist der Kunde Verbraucher, wird als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle der Internet-Ombudsmann (https://www.ombudsmann.at/) bzw die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.or.at) tätig. Der Kunde kann bei Streitigkeiten diese Schlichtungsstelle anrufen. Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass DEEP WHITE BLACK nicht verpflichtet ist, diese Stelle zur Streitschlichtung einzuschalten oder sich ihr zu unterwerfen, und dass DEEP WHITE BLACK im Falle einer Streitigkeit erst entscheiden wird, ob einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren zugestimmt wird oder nicht.

12.5   Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung oder dem mutmaßlichen Willen von DEEP WHITE BLACK entspricht oder dem am nächsten kommt.

 

DEEP WHITE BLACK / Melanie Stocker Design
Schindlersiedlung 21a
A-6921 Kennelbach, Austria
Telefon: +43 677 64757057
E-Mail: info@deepwhiteblack.com